Leistungen & Finanzierung
Wie die ambulante Assistenz finanziert wird
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Finanzierung über die Eingliederungshilfe
Unsere ambulanten Assistenzleistungen werden in der Regel über die Eingliederungshilfe nach SGB IX finanziert.
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen mit Behinderungen. Sie soll Menschen mit Beeinträchtigungen dabei unterstützen, selbstbestimmt zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Wichtig zu wissen
Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung, auf die Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen rechtlichen Anspruch haben. Sie ist keine „Gnade", sondern ein gesetzlich verankertes Recht.
Zuständiger Leistungsträger
LWV Hessen
Im Kreis Bergstraße ist in der Regel der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen)der zuständige Leistungsträger für Eingliederungshilfe.
Der LWV Hessen prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Leistungen.
Individuelle Bewilligung
Die Bewilligung der Leistungen erfolgt individuell und richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf.
PiT – Persönliches integriertes Teilhabeplanverfahren
Im Rahmen des PiT-Verfahrens wird gemeinsam mit Ihnen ermittelt, welche Unterstützung Sie benötigen. Ihre Wünsche und Ziele stehen dabei im Mittelpunkt.
Teilhabeplan
Auf Basis des PiT-Verfahrens wird ein individueller Teilhabeplan erstellt. Dieser beschreibt, welche Leistungen Sie erhalten und in welchem Umfang.
Der Weg zur Leistung
Antragstellung
Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Leistungsträger (in der Regel LWV Hessen).
Bedarfsermittlung
Im Rahmen des PiT-Verfahrens wird Ihr individueller Bedarf ermittelt. Sie werden zu Ihren Wünschen und Zielen befragt.
Bewilligungsbescheid
Der Leistungsträger prüft Ihren Antrag und erlässt einen Bewilligungsbescheid. Darin steht, welche Leistungen Sie erhalten.
Leistungsbeginn
Nach der Bewilligung können die Assistenzleistungen beginnen. Wir begleiten Sie ab diesem Zeitpunkt.
Wir unterstützen Sie
Hilfe bei Antrag und Erstklärung
Der Antragsprozess kann kompliziert sein. Wir helfen Ihnen gerne dabei:
- Erklärung des Antragsprozesses
- Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen
- Begleitung zu Terminen beim Leistungsträger
- Beantwortung Ihrer Fragen
Kostenübernahme
Bei Bewilligung der Eingliederungshilfe übernimmt der Leistungsträger die Kosten für die ambulante Assistenz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigenanteil anfallen – dies wird individuell geprüft.
Fragen zur Finanzierung?
Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie beim Antragsprozess.
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