Gewaltschutz & Beschwerden

Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden haben höchste Priorität

Unsere klare Haltung

Keine Form von Gewalt wird geduldet.

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Dies gilt für alle Menschen – unabhängig von Beeinträchtigungen oder Unterstützungsbedarf.

Wir setzen uns aktiv für den Schutz vor jeder Form von Gewalt ein: körperliche, psychische, sexualisierte und strukturelle Gewalt sowie Vernachlässigung.

Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB IX

Gesetzliche Grundlage

Wir haben ein Gewaltschutzkonzept gemäß § 37a SGB IX entwickelt und setzen es konsequent um. Seit 2022 sind alle Leistungserbringer der Eingliederungshilfe verpflichtet, ein solches Konzept zu entwickeln und umzusetzen.

Was beinhaltet unser Konzept?

  • Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Gewalt
  • Klare Handlungsabläufe bei Verdacht oder Vorfällen
  • Regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden
  • Sensibilisierung für Gewaltformen und Risikofaktoren
  • Beschwerdemöglichkeiten und Ansprechpersonen

Besondere Schutzbedarfe

Wir achten besonders auf den Schutz von Frauen, traumatisierten Menschen und Personen, die sich nicht gut wehren können. Ihre besonderen Bedürfnisse werden in unserem Gewaltschutzkonzept berücksichtigt.

Präventionsmaßnahmen

Alle Mitarbeitenden legen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Außerdem nehmen sie regelmäßig an Schulungen zum Thema Gewaltschutz teil.

Unser Ziel: Ein sicheres Umfeld schaffen, in dem Sie sich wohlfühlen und Ihre Rechte gewahrt werden.

Beschwerdemöglichkeiten

Wenn Sie sich unwohl fühlen, etwas nicht in Ordnung ist oder Sie eine Beschwerde haben – sprechen Sie uns an. Wir nehmen jede Beschwerde ernst.

Telefonisch

Rufen Sie uns an – wir hören Ihnen zu.

+49 157 50758061

Per E-Mail

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen.

bensheimbewo@gmail.com

Persönlich

Sprechen Sie uns direkt an – bei einem Termin oder während der Assistenz.

Vertraulichkeit

Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt. Sie müssen keine Nachteile befürchten, wenn Sie sich beschweren.

Was passiert mit Ihrer Beschwerde?

1. Wir hören zu

Ihre Beschwerde wird ernst genommen und dokumentiert.

2. Wir prüfen

Wir gehen dem Sachverhalt nach und klären die Situation.

3. Wir handeln

Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Lösungen und setzen diese um.

Externe Beschwerdestellen

Sie können sich auch an externe Stellen wenden, wenn Sie dies wünschen:

Beschwerdestelle des LWV Hessen

Als Leistungsträger hat der LWV Hessen eine eigene Beschwerdestelle für Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe.

Heimaufsicht / Betreuungsbehörde

Die zuständige Aufsichtsbehörde des Kreises Bergstraße ist ebenfalls Ansprechpartner bei Beschwerden über Leistungserbringer.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die EUTB berät Menschen mit Behinderungen kostenlos und unabhängig zu allen Fragen rund um Teilhabe und Rehabilitation.

Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB IX

Haben Sie Fragen oder Anliegen?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da.

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Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

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