Gewaltschutz & Beschwerden
Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden haben höchste Priorität
Unsere klare Haltung
Keine Form von Gewalt wird geduldet.
Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Dies gilt für alle Menschen – unabhängig von Beeinträchtigungen oder Unterstützungsbedarf.
Wir setzen uns aktiv für den Schutz vor jeder Form von Gewalt ein: körperliche, psychische, sexualisierte und strukturelle Gewalt sowie Vernachlässigung.
Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB IX
Gesetzliche Grundlage
Wir haben ein Gewaltschutzkonzept gemäß § 37a SGB IX entwickelt und setzen es konsequent um. Seit 2022 sind alle Leistungserbringer der Eingliederungshilfe verpflichtet, ein solches Konzept zu entwickeln und umzusetzen.
Was beinhaltet unser Konzept?
- Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Gewalt
- Klare Handlungsabläufe bei Verdacht oder Vorfällen
- Regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden
- Sensibilisierung für Gewaltformen und Risikofaktoren
- Beschwerdemöglichkeiten und Ansprechpersonen
Besondere Schutzbedarfe
Wir achten besonders auf den Schutz von Frauen, traumatisierten Menschen und Personen, die sich nicht gut wehren können. Ihre besonderen Bedürfnisse werden in unserem Gewaltschutzkonzept berücksichtigt.
Präventionsmaßnahmen
Alle Mitarbeitenden legen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Außerdem nehmen sie regelmäßig an Schulungen zum Thema Gewaltschutz teil.
Unser Ziel: Ein sicheres Umfeld schaffen, in dem Sie sich wohlfühlen und Ihre Rechte gewahrt werden.
Beschwerdemöglichkeiten
Wenn Sie sich unwohl fühlen, etwas nicht in Ordnung ist oder Sie eine Beschwerde haben – sprechen Sie uns an. Wir nehmen jede Beschwerde ernst.
Persönlich
Sprechen Sie uns direkt an – bei einem Termin oder während der Assistenz.
Vertraulichkeit
Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt. Sie müssen keine Nachteile befürchten, wenn Sie sich beschweren.
Was passiert mit Ihrer Beschwerde?
1. Wir hören zu
Ihre Beschwerde wird ernst genommen und dokumentiert.
2. Wir prüfen
Wir gehen dem Sachverhalt nach und klären die Situation.
3. Wir handeln
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Lösungen und setzen diese um.
Externe Beschwerdestellen
Sie können sich auch an externe Stellen wenden, wenn Sie dies wünschen:
Beschwerdestelle des LWV Hessen
Als Leistungsträger hat der LWV Hessen eine eigene Beschwerdestelle für Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe.
Heimaufsicht / Betreuungsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde des Kreises Bergstraße ist ebenfalls Ansprechpartner bei Beschwerden über Leistungserbringer.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die EUTB berät Menschen mit Behinderungen kostenlos und unabhängig zu allen Fragen rund um Teilhabe und Rehabilitation.
Haben Sie Fragen oder Anliegen?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da.
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